Ehrenamt – Gassigehen mit Tierheimhunden

>>Ehrenamt – Gassigehen mit Tierheimhunden

Unsere Hunde müssen bewegt werden

Jährlich werden in unseren Tierheimen  rund 1550 Hunde aufgenommen, die während ihres Aufenthaltes täglich ausgeführt werden müssen. Ohne ehrenamtliche Gassigeher wäre diese Aufgabe nicht zu bewältigen.

  • Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, im Idealfall bereits Erfahrungen mit Hunden sammeln konnten und über 16 Jahre alt sind, können Sie  mit unseren Hunden spazieren gehen.
  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und melden sich bei unserem Empfang oder direkt in den Hundehäusern bei den zuständigen Pflegern.
  • Für das Gassigehen brauchen Sie keine extra Anmeldung. Sie können sehr gerne zu den Gassigehzeiten kommen.

Gassigehzeiten:

Tierschutzliga-Dorf Neuhausen/Spree

Dienstag – Sonntag von 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch & Freitag von 16:00 – 18:00 Uhr (zusätzlich in den Sommermonaten)

Tierheim Unterheinsdorf

Montag – Freitag 10 – 12 Uhr und 18 – 19 Uhr
Sonn- und Feiertags 10 – 12 Uhr

Tierheim Wollaberg

Täglich von 14:00 – 16:30 Uhr
Mittwochs geschlossen

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Spenden Sie bitte jetzt für Tiere in Not!

Ich möchte helfen
  • Unser Spendenkonto:
  • Tierschutzliga Stiftung
  • Bank für Sozialwirtschaft
  • IBAN: DE 83 7002 0500 0009 8385 03
  • BIC: BFSWDE33MUE
  • Verwendungszweck: Notfellchen-Fonds
  • PayPal: stiftung@tierschutzliga.de

Beim Gassigehen mit Tierheimhunden gelten folgende Verhaltensregeln:

  1. Hunde dürfen nur durch das Tierheimpersonal aus dem Zimmer/Zwinger herausgegeben und auch zurückgebracht werden.
  2. Hunde sind immer an der Leine zu führen.
  3. Hunde müssen mit ausreichendem Abstand an anderen Spaziergängern mit und ohne Hund vorbeigeführt werden.
  4. Hunde müssen mit ausreichendem Abstand an parkenden und fahrenden Autos/Fahrrädern/Motorrädern vorbeigeführt werden.
  5. Hunde dürfen nur unter Absprache mit dem Tierheimpersonal gefüttert werden.
  6. Hunde müssen bis 16 Uhr (Sommerzeit Mi & Fr bis 18 Uhr) ins Tierheim zurückgebracht werden.
  7. Hunde der Anlage 1 der Gefahrenhundeverordnung (z.B. Staffordshire-Terrier, Bullterrier und deren Mischungen) dürfen das Tierheimgelände nicht verlassen.
  8. Die Gassigeher dürfen Zug-Klappen zu den Hundeaußengehegen nicht öffnen oder schließen!
  9. Hundekot wird eingesammelt.
  10. Der Hund wird nicht von Kindern unter 14 Jahren geführt, auch nicht, wenn ein Erwachsener dabei ist. Eltern haften für ihre Kinder. Ab 14 Jahren dürfen die Kinder Hunde aus dem Tierheim führen aber in Begleitung der Eltern.
  11. Sollte ein Hund ausbüchsen, bitte auf keinen Fall hinterherlaufen. Nur ganz langsam auf den Hund zugehen und versuchen, ihn zurückzulocken. Bitte umgehend den zuständigen Pfleger informieren.

Erzählen Sie anderen von diesen Möglichkeiten!

Ansprechpartner

jannaschk

Markus Jannaschk
Tel. 035608 40124
ehrenamt@tierschutzliga.de

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Ehrenamt – Betreuung von Spendendosen – Futterboxen

Jeden Tag werden hunderte Kilos Futter an die Tierheimbewohner verfüttert. Darum sind wir ständig auf der Suche nach neuen Aufstellorten für Spendendosen und Futterboxen. Wichtig ist, dass möglichst viele Personen auf die Dosen und Boxen aufmerksam werden. Helfen Sie uns als ehrenamtliche Beauftragte der Tierschutzliga Stiftung Tier und Natur einen solchen Platz zu finden, beispielsweise in einem Supermarkt oder in einer Tierarztpraxis und kontrollieren Sie diese Plätze um dann bei passender Gelegenheit, die wieder abzuholen bzw. auszutauschen.

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Ehrenamt – Tierpflegestellen

Als Pflegestelle geben Sie einem Hund oder einer Katze ein vorübergehendes Zuhause, so lange, bis er/sie ein eigenes, festes Zuhause gefunden hat. Dabei kann niemand voraussagen, wie lange es dauern wird, bis ein Tier seine endgültige Familie gefunden hat. Manchmal klappt eine Vermittlung schnell und das Tier befindet sich nur wenige Tage auf seiner Pflegestelle. Manchmal kann es aber auch Wochen oder gar Monate dauern, bis der Hund/Katze ein neues Heim gefunden hat

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Ehrenamt – Unterstützung bei Veranstaltungen

Ob Kuchenverkauf, Parkplatz-Einweiser oder Auf- & Abbau von Ständen, und/oder Betreuung der Stände für die Durchführung unserer diversen Vereinsveranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür, Flohmärkte, Kindergeburtstage usw.) suchen wir regelmäßig ehrenamtliche Helfer. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf.

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Ehrenamt – Unterstützung mit Rat & Tat

Es werden Helfer gebraucht, die ein wenig Zeit für uns erübrigen und uns bei Reparaturen und sonstigen Arbeiten rund ums Tierheim unterstützen. Sie verfügen über handwerkliches Geschick, sind z.B. Maler, Tischler, Maurer oder Techniker? Oder Sie haben einen grünen Daumen und möchten uns bei Gartenarbeiten helfen? Aber auch PC-Freaks, Hobbyfotografen oder Hobbyfilmer sind herzlich willkommen, z.B. für unseren geplanten TV-Channel.

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Ehrenamt – Betreuung wildlebender Katzen

Es gibt 'zig Tausende frei lebende Katzen. Genaue Zahlen existieren nicht. Diese Katzen sind überall in der Stadt und auf dem Land Sie finden sich auf verwilderten Grundstücken, in verlassenen Fabrikgeländen oder auf Friedhöfen - frei lebende Katzen leben meist ohne direkten Kontakt zum Menschen. Häufig sind sie die Nachkommen von nicht kastrierten Hauskatzen oder auch ausgesetzten Tieren. Sie führen zum größten Teil ein Leben im Elend, mit Verfolgung, in Angst und oft krank. Und doch vermehren sie sich sehr schnell, und dadurch verschlimmert sich auch das Tierleid.

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Ehrenamt – Platzkontrollen

Sie haben einen guten Blick für Tiere? Sie können gut mit Menschen umgehen? Dann besuchen Sie gerne unsere ehemaligen Schützlinge in ihrem neuen Zuhause, um zu sehen, wie es ihnen geht und ob die neuen Besitzer gut mit ihnen zurechtkommen. Da Sie als Überprüferin bzw. Überprüfer die Tierschutzliga vertreten werden, ist die Mitgliedschaft in unserem Verein nach der Einarbeitung Voraussetzung und ein Mindestalter von 25 Jahren empfehlenswert.